
Wenn Verkehrspolitik das Fahrrad als Randerscheinung wahrnimmt.
Als Autofahrer fragen wir uns eher selten: „Wo dürfen wir hier denn fahren – wie ist das gemeint?“ Auf dem Fahrrad ist das jedoch Alltag. In loser Folge sollen daher hier einige interessante Stellen in Werder und Umgebung vorgestellt werden, die eine Führerscheinprüfung gegenüber der Praxis leicht aussehen lassen.
Interessant wäre es zu erfahren, was man sich bei den bestehenden Regelungen bzw. Nicht-Regelungen wohl so vorgestellt hat – ein unkompliziertes Vorwärtskommen für Radfahrer kann es jedenfalls nicht sein.
Als ersten Selbstversuch haben wir einmal folgendes getestet: Von Glindow fuhren wir ab „Alte Straße“ nach Werder bis zur Carl-von-Ossietzky-Oberschule streng nach Vorschrift (oder versuchten es zumindest). Es wurde eine kleine Irrfahrt durch die StVO und ihre Umsetzungsvorschriften…
Daraus haben wir auch die heutige Herausforderung: Von der Bundesstraße aus Glindow kommend Richtung Werder in die Brandenburger Straße abbiegen.

Da es dazu keine eindeutige Beschilderung gibt, kann man links- oder rechtsseitig an der Bundesstraße entlang fahren. Beidseits ein kombinierter Rad- und Fußweg, beidseits viel zu schmal (vorgeschrieben sind dafür jeweils 2,50 m).
Kommt man auf der rechten Seite an der Kreuzung an, so findet man immerhin einen Rad-Abbiegehinweis. Abbiegen geht aber nicht, da die Straße viel zu schlecht einsehbar ist und man den hier direkt an der Kreuzung tatsächlich vorhandenen Radweg dabei blockiert. Sehr Mutige trauen sich auf die Straße und dann auf die Linksabbiegespur in den Lietzes Weg.
Kommt man auf der linken Seite an, findet man vor der Kreuzung ein Schild, das das Ende des Radwegs signalisiert. Was nun? Absteigen? Gegen die Fahrtrichtung weiter Richtung Brandenburger Straße? Auf die andere Seite, dann einige Meter weiter bis Lietzes Weg und ab da auf der Brandenburger?
Interessant wäre zu erfahren, welche Variante tatsächlich genutzt am meisten genutzt. Korrekt scheint mit dem Fahrrad (ohne abzusteigen) aus unserer Sicht nur eine einzige: Auf die Bundesstraße, in den Autoverkehr einordnen und durch den Lietzes Weg in die Brandenburger – so gibt es aus unserer Sicht auch die „Verwaltungsvorschrift zur StVO“ vor. Das ist für sichere und den Autoverkehr aushaltende Radfahrer kein Problem. Aber aus eigener Erfahrung ist dieser Weg für unsichere Radfahrer ungeeignet, da man schon oft durch motorisierten Verkehr bedrängt wird.
Wir würden uns deswegen über Kommentare über diese Kreuzung freuen. Gerne auch bei Twitter oder direkt hier auf der HP. Je nach Möglichkeit reagieren wir darauf und freuen uns in eine Diskussion einzusteigen.
Verwaltungsvorschriften zur StVO: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
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