Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Zuge der Einrichtung eines Bürgerhaushaltes 2020 bis zum 31.12.2019 Leitlinien für eine Bürgerhaushaltssatzung zu erarbeiten. In dieser sollten
– die Grundsätze des Beteiligungsprozesses von Jugendlichen und Erwachsenen WerderanerInnen,
– Regeln und Ziele im Einbringen von Projekten,
– Lenkung und Steuerung des Bürgerhaushaltes durch Jugendliche, Stadtverwaltung und einen zur Unabhängigkeit verpflichteten Vertreter der Stadtverordnetenversammlung,
– Ablaufphasen des Bürgerhaushaltes
festgelegt werden.
Begründung:
Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit und dient der Gemeinde Werder (Havel) als Grundlage für eine transparente Beteiligungskultur. Immer mehr Werderaner und Werderanerinnen wollen ihr Recht auf Mitsprache in der Politik und den haushaltären Mitteln wahrnehmen. Durch eine eigene Satzung für den Bürgerhaushalt wird der Mitgestaltung Rechnung getragen aber auch die Akzeptanz politischer und administrativer Entscheidungen erhöht. Daher muss das Interesse der Bürgerbeteiligung organisatorisch, fachlich und rechtlich in einer Bürgerhaushaltssatzung verankert werden. Die Fristsetzung begründet sich darin, dass der Grundsatzbeschluss vom 13.12.2018 nach gut zwölf Monaten zu einem Ergebnis kommen muss, um in die erste Umsetzungsphase des Bürgerhaushaltes einsteigen zu können.
Ergebnis
mehrheitlich abgelehnt am 12.12.2020