Der Antrag der Fraktion Stadtmitgestalter in der Stadtverordnetenversammlung Dezember 2024, in Werder einige öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen in den nächsten Jahren zu errichten und zu betreiben, wurde von der Mehrheit von CDU und AfD abgelehnt.
Benachbarte Städte wie Potsdam und Teltow bieten dies bereits heute für Bürger wie Besucher an. Und gesetzlich ist es eigentlich vorgeschrieben. Im sogenannten Wasserhaushaltsgesetz ist nämlich die öffentliche Zugänglichkeit für jedermann zu Trinkwasser garantiert.
Erfahrungsgemäß kostet so ein Brunnen bis zu 15.000 Euro. Mittel dafür wären durch die gerade erhöhte Kurtaxe aufzubringen.
Es ließe sich Geld einsparen, wenn man Baumaßnahmen, die sowieso vorgesehen sind, so anlegt, daß dabei auch noch ein solcher Wasserspender entstehen kann.
So ist am Plantagenplatz in diesem Jahr endlich der Bau eines öffentlichen WC geplant. Dies ließe sich leicht um die Errichtung eines Brunnen ergänzen. Und bei anstehenden Baumaßahmen am Bahnhof wäre dies sicher auch möglich (zum Beispiel beim geplanten Fahrradparkhaus).
Immerhin bleibt der Vorschlag für einen Trinkwasserbrunnen am Plantagenplatz auf der Liste der Vorhaben, die im Zukunftshaushalt vorgeschlagen und von der Verwaltung als realisierbar eingestuft wurden. Es besteht also noch die berechtigte Hoffnung, dass die Jury für den Zukunftshaushalt diese Frage anders beurteilt, als die Mehrheit in der SVV.