StadtMitGestalter

Für Bürgerbeteiligung in Werder

Kapazitäten, Auslastung und Kosten der städtischen Kitas und Schulen: Anfrage Stadtmitgestalter

An die Bürgermeisterin Frau Saß

In Vorbereitung der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/27 für Werder fragen wir nach den Kapazitäten und der Auslastung sowie den Kosten für die städtischen Kitas und Schulen sowie der diversen Freien Träger.

Wir bitten um die Aufstellung der Kapazitäten und Auslastung der Schulen und Kitas nach dem Muster aus dem Vorbericht des Doppelhaushaltes 2022/23.

Angesichts der angekündigten Entscheidungen über Aufgabe bis Zusammenlegung von Einrichtungen genügen die zusammenfassenden Zahlen wie im Vorbericht zum Doppelhaushalt 2024/25 nicht. Zum besseren Verständnis der Entwicklung bitten wir um eine detaillierte Übersicht nach Einrichtungen und Schulen seit 2022 bis 2024 und die Perspektive für 2025 und die Jahre des nächsten Doppelhaushaltes 2026/27 sowie den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung.

Wir bitten dabei um Informationen zu Kindern aus anderen gemeinden in Werderaner Einrichtungen und Schulen sowie zu Werderaner Kindern und Jugendlichen, die Einrichtungen und Schulen außerhalb der Stadt Werder besuchen.

Wir bitten um Auskunft über die Kosten pro Platz hinsichtlich „notwendigen pädagogischen Personals“, des gesamten pädagogischen Personal und der personellen und Sachkosten;
dabei sollten die Mieten für die Räumlichkeiten wie in früheren Jahren gesondert
ausgewiesen werden. (Aufgrund der gültigen Entgeltregelungen liegen die Kosten der Freien Träger von Kitas ebenfalls ähnlich detailliert vor.)

Wir bitten um die Aufstellung der Kosten und Erträge für Essen der Kinder in den Einrichtungen, jeweils einschließlich der Ganztagsbetreuung für Grundschüler.

Welchen Mehraufwand nimmt die Verwaltung für ein kostenloses Mittagessen an allen Kitas und Grundschulen in der Stadt an?

Laut Vorbericht zum Doppelhaushalt 2024/25 auf S. 16 sollen für die Finanzierung der Freien Träger (7 Einrichtungen) in 2024 und 2025 jeweils 3,1 Mio. fließen und im neuen Haushalt 2026/27 nur noch jährlich 1,7 Mio. Sind diese Zahlen noch Grundlage für die Planung im neuen Haushaltsentwurf?
Und wie kommt die Verwaltung auf eine Minderung von 45 % in einem kurzen Zeitraum von einem Jahr zum anderen?

Führen die wiederholt aufgeführten Abrechnungsmodalitäten des Landkreises hinsichtlich der Zuschüsse zum päd. notwendigen Personal lediglich zu einer Verzögerung der Auszahlung der Differenz u.U. ins nächste Haushaltsjahr oder zu einer grundsätzlich geringeren Bezuschussung der Stadt?


Vielen Dank
Dieter Dörflinger
Fraktionsvorsitzender

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