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Für Bürgerbeteiligung in Werder

Antwort von der Bürgermeisterin: Anfrage Kitas

In Vorbereitung der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/27 für Werder fragten wir nach den Kapazitäten und der Auslastung sowie den Kosten für die städtischen Kitas und Schulen sowie der diversen Freien Träger. Am 16. Mai folgte nun die Antwort auf diese Anfrage.

Sehr geehrter Herr Dörflinger,
auf Ihre Anfragen antworte ich wie folgt:

  1. „Wir bitten um die Aufstellung der Kapazitäten und Auslastung der Schulen und
    Kitas nach dem Muster aus dem Vorbericht des Doppelhaushaltes 202/23. Für
    den P B 21 Schulen – siehe Seite 1 4 und des PB 31-36 für die Kitas – siehe Seite 17 (…) Zum besseren Verständnis der Entwicklung bitten wir um eine detaillierte Übersicht nach Einrichtungen und Schulen seit 2022 bis 2024 und die Perspektive für 2025 und die Jahre des nächsten Doppelhaushaltes 2026/27 sowie den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung.“


    In der Anlage befindet sich die Tabelle für die kommunalen Einrichtungen.
    Die Daten der freien Träger in der Anlage reichen bis ins Jahr 2024. Weitere
    Daten liegen derzeit nicht vor.
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  2. „Wir bitten dabei um Informationen zu Kindern aus anderen Gemeinden in Werderaner Einrichtungen und Schulen sowie zu Werderaner Kindern und
    Jugendlichen, die Einrichtungen und Schulen außerhalb der Stadt Werder
    besuchen.“


    Die Zahlen der kommunalen Einrichtungen sind in der Tabelle zu 1. enthalten.
    Eine Übersicht der Kinder aus anderen Gemeinden in den Einrichtungen der
    freien Träger liegt nicht vor.
  3. „Wir bitten um Auskunft über die Kosten pro Platz hinsichtlich „notwendigen päd. Personals“. „, des gesamten päd. Personal und der personellen und Sachkosten ;
    dabei solten die Mieten für die Räumlichkeiten wie in früheren Jahren gesondert
    ausgewiesen werden. (Aufgrund der gültigen Entgeltregelungen liegen die
    Kosten der Freien Träger von Kitas ebenfalls ähnlich detailliert vor.“
    Derzeitig wird die Platzkostenkalkulation der kommunalen Einrichtungen
    überarbeitet.


    Zusammenfassend kann ich Ihnen die Zahlen des Jahres 2024 für die
    kommunalen Kindertagesstätten mitteilen:

    Sach- und Investivkosten inkl. Mieten Budget 05 Kitas = 2.119.065,37 €
    davon Mieten:479.281,32
    Sach- und Investivkosten Gebäudemanagement: = 1.901.452,97 €
    Personalkosten päd. Fachkräfte und sonstiges Personal: = 9.168.929,71 €

    Für die benannten Entgeltsätze der freien Träger ist der Landkreis Potsdam-
    Mittelmark aktenführende Behörde, daher werden die Daten dort angefordert und ggf. nachgereicht.
  4. „Wir bitten um die Aufstellung der Kosten und Erträge für Essen der Kinder in
    den Einrichtungen, jeweils einschließlich der Ganztagsbetreuung für
    Grundschüler.“


    Aufwand für die Breitstellung der Essenversorgung = 1.458.069,37 €
    Ertrag für die Bereitstellung des Mittagessens = 395.658,73 €
  5. „Welchen Mehraufwand nimmt die Verwaltung für ein kostenloses Mittagessen an allen Kitas und Grundschulen in der Stadt an?“

    Die Summe des Ertrages für die Mittagsversorgung ist der Mehraufwand für die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens an den kommunalen
    Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.
  6. „Laut Vorbericht zum Doppelhaushalt 2024/25 auf S. 16 sollen für die
    Finanzierung der Freien Träger (7 Einrichtungen) in 2024 und 2025 jeweils 3,1
    Mio
    . fließen und im neuen Haushalt 2026/27 nur noch jährlich 1,7 Mio. Sind
    diese Zahlen noch Grundlage für die Planung im neuen Haushaltsentwurf? Und wie kommt die Verwaltung auf eine Minderung von 45 % in einem kurzen Leitraum von einem Jahr zum anderen?“


    Diese Zahlen sind nicht mehr aktuell. Zum Zeitpunkt der Planung des letzten Doppelhaushaltes war die Entwicklung in den Kindertageseinrichtungen nicht absehbar. Die aktuell bekannte Entwicklung der Zahlen fließt in die aktuelle Haushaltsplanung ein und sind auch Grundlage des geplanten
    Nachtragshaushaltes.
  7. „Führen die wiederholt aufgeführten Abrechnungsmodalitäten des Landkreises hinsichtlich der Zuschüsse zum päd. notwendigen Personal lediglich zu einer Verzögerung der Auszahlung der Differenz u.U. ins nächste Haushaltsjahr oder zu einer grundsätzlich geringeren Bezuschussung der Stadt?“


    Es ist lediglich ein zeitlicher Verzug bei der Auszahlung eingetreten.


    Freundliche Grüße
    Manuela Saß

Antwort als PDF inkl. Anlagen: https://stadtmitgestalter.de/wp-content/uploads/2025/05/Antwortschreiben-der-Verwaltung-auf-die-Anfrage-Kita-und-schulen_smg.pdf

Vorheriger Beitrag zu diesem Thema: https://stadtmitgestalter.de/2025/04/29/kapazitaeten-auslastung-und-kosten-der-staedtischen-kitas-und-schulen-anfrage-stadtmitgestalter/

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