Sehr geehrte Frau Saß,
im Vorfeld der Haushalts Beratungen für 2026 stellt sich die Frage nach erweiterten Einnahmemöglichkeiten für die Stadt Werder. Auch wenn sich nicht unmittelbar für die nächste Zeit daraus höhere Einnahmen ergeben werden, sollten die Mieten und Pachten, die die Stadt Werder einnimmt und die Grundsätze, nach denen diese Mieten und Pachten ermittelt und vereinbart werden, überprüft werden.
Im Prüfbericht zum JAB 2023 werden auf S. 32 in einer Tabelle 3 Sachkonten aufgeführt mit immerhin Erträgen von 1.197.991 €. Es handelt sich um die Sachkonten – 441100 für Bootsliegeplätze. Litfaßsäulen u.a.,
441106 (neben der Havel Therme geht es dabei um Wasserwanderrastplatz) und –
441113 Mieten und Pachten HGW
–
1. Gibt es eine Satzung bzw. eine Richtlinie der Verwaltung ,wie die Mieten und Pachten
für städtische Grundstücke, Gebäude und/oder andere Einrichtungen ermittelt werden
und gegebenenfalls angemessen angepasst gesteigert werden?
2. Gibt es darüber hinaus nicht in diesen Sachkonten erfasst Pachtverhältnisse, z.B.
Erbbaurechtsverträge?
3. Gibt es eine Übersicht der größeren Liegenschaften der Stadt, die verpachtet bzw.
vermietet sind? Mit Erträgen und Dauer der Pachtzeit und mit Informationen, wann
zuletzt die Pachtbeträge angepasst wurden.
Bitte stellen sie das zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Dörflinger