Antrag an die SVV am 19.3.2026 und vorab an den Ausschuss für FiWi am 17.2.2026
Werder, den 26.01.2026
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Überarbeitung der Satzung zur
Vergnügungssteuer in Werder vorzulegen mit dem Ziel, die Einnahmen mindestens zu
verdoppeln und angemessene Kontrollen einzurichten.
Begründung:
Die aktuell gültige Satzung wurde 2007 beschlossen und zum 1.8.2006 in Kraft gesetzt.
Die derzeitigen Einnahmen belaufen sich auf ca. 15.000 €/a, in 2023 genau 14.796 €.
Im Prüfbericht für den Jahresabschluss 2023 wird eine solche Überprüfung der Satzung und
geeignete Kontrollen der Einhaltung gefordert. Die Hinweise auf sehr niedrige Steuersätze
und den Verzicht auf Gewinnbeteiligung in Werder im Vergleich zu Nachbargemeinden soll
dabei gefolgt werden.
Dabei soll weiter auch geprüft werden, ob sich der Gegenstand, der in der Satzung erfasst
wird, auf weitere moderne/zeitgemäße Tatbestände ausweiten lässt