Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in der städtischen
Notunterkunft eine Waschmaschine installiert wird und für die Bewohner kostenfrei zur
Verfügung steht.
Begründung
Die Sicherstellung grundlegender hygienischer Bedingungen gehört zu den zentralen Aufgaben
kommunaler Daseinsvorsorge, insbesondere gegenüber Menschen in akuten Notlagen. In der
städtischen Notunterkunft besteht derzeit keine Möglichkeit, Kleidung angemessen zu waschen.
Nach Kenntnisstand erfolgt das Waschen von Bekleidung teilweise notdürftig unter der Dusche,
was weder hygienisch noch würdevoll ist.
In der vorhandenen Küchenzeile der Notunterkunft ist Platz vorhanden, um eine Waschmaschine
zu installieren. Mit vergleichsweise geringem finanziellem und organisatorischem Aufwand kann
dadurch die Lebensqualität der dort untergebrachten obdachlosen Menschen deutlich verbessert
werden. Saubere Kleidung ist ein wesentlicher Faktor für Gesundheit, Selbstwertgefühl und
gesellschaftliche Teilhabe.
Darüber hinaus trägt die Bereitstellung einer Waschmaschine auch zur Gleichbehandlung
unterschiedlicher Personengruppen bei. In der Gemeinschaftsunterkunft auf der Jugendhöhe
stehen entsprechende Waschmöglichkeiten zur Verfügung. Eine vergleichbare Ausstattung der
Notunterkunft kann dazu beitragen, wahrgenommene Ungleichbehandlungen abzubauen und
Spannungen oder Vorurteile gegenüber Asylsuchenden, die aus dem Eindruck einer angeblichen
Besserstellung entstehen, zu reduzieren.
Die Installation einer Waschmaschine ist somit ein sinnvoller, praktischer und wichtiger Schritt,
der sowohl die Situation der obdachlosen Menschen verbessert als auch zu einem respektvollen
und solidarischen Miteinander in unserer Stadt beiträgt.