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Für Bürgerbeteiligung in Werder

Erhöhung der Zweitwohnungssteuer — Antrag SVV

Antrag an die SVV am 19.3.2026 und vorab an den Ausschuss für FiWi am 17.2.2026

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Überarbeitung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer in Werder vorzulegen mit dem Ziel, die Einnahmen mindestens um 30% zu erhöhen. Dabei soll geprüft werden, ob sich diese Steuer auf länger als 6 Monate leerstehende Wohnungen erstrecken kann.

Begründung

Die derzeit gültige Satzung wurde 2012 beschlossen.
Die derzeitigen Einnahmen belaufen sich auf ca. 50.000 €, in 2023 genau 57.062 €.
Nach 14 Jahren ohne Änderungen ist eine Anpassung der Steuern geboten. Bei ca. 30%
Erhöhung würden höhere Einnahmen bis 20.000 €/a zu erwarten sein.


Angesichts der großen Nachfrage nach Wohnungen, auch in Werder, wäre die Verringerung
des Leerstandes die am schnellsten wirksame und preiswerte Möglichkeit, dem entgegenzuwirken.


Der Leerstand bei Wohnungen sollte deshalb verringert werden. Die Besteuerung kann dazu
ein geeignetes Mittel sein. Tatbestände, wie anstehende Sanierung und andere lassen sich
in geeigneter Weise als Anlass für die zeitweise Befreiung von der Steuer formulieren.

Werder, den 26.01.2026

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