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Für Bürgerbeteiligung in Werder

Sicherung des kulturellen Erbes Karl Hagemeisters – Stellungnahme der Stadt Werder

Karl Hagemeister war einer der bedeutendsten Künstler der Stadt Werder. Seitdem sein einziger Nachfahre verstorben ist steht nun zur Debatte, was mit seinem Nachlass passiert. Die Fraktion Stadtmitgestalter hat beantragt, dass das Geburts- und Sterbehaus in der Kirschstraße 14 saniert und für die Öffentlichkeit als Ausstellungsort zugänglich gemacht wird. Dies wurde in folgender Stellungnahme der Stadt abgelehnt mit folgender Begründung:

Das Anliegen, das kulturelle Erbe von Karl Hagemeister in Werder (Havel) zu bewahren und stärker sichtbar zu machen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und unterstützenswert. Karl Hagemeister ist für die Geschichte unserer Stadt ohne Frage von besonderer Bedeutung.

Der vorliegende Antrag ist jedoch nicht beschlussreif. Er beschreibt ein wünschenswertes Ziel, lässt aber offen, was die Stadtverwaltung konkret tun soll, was sie rechtlich überhaupt tun darf und welche finanziellen, personellen und organisatorischen Folgen damit verbunden wären.

Der Beschlussauftrag ist sehr weitgehend formuliert. Die Bürgermeisterin soll „dafür Sorge tragen“, dass ein privater Nachlass gesichert, ein privates Gebäude saniert und später öffentlich zugänglich gemacht wird. Das kann die Stadt nicht einseitig veranlassen. Hierfür wären zunächst die Eigentumsverhältnisse, die Erbfolge, die Bereitschaft der Erben, rechtliche Grundlagen, fachliche Zuständigkeiten, Finanzierungsmöglichkeiten und ein tragfähiges Konzept zu klären.

Besonders problematisch ist, dass der Antrag keine finanziellen Auswirkungen ausweist. Bereits eine seriöse Prüfung bindet Personal in der Verwaltung. Erst recht entstehen Kosten für die Bewertung und Sicherung eines Nachlasses, Restaurierung, Archivierung, Transport, Lagerung, Versicherung, mögliche Ankäufe oder Nutzungsverträge, bauliche Untersuchungen, Sanierung, Brandschutz, Barrierefreiheit, Betriebskosten, museale Vermittlung und Personal. Wenn sogar eine Sanierung des Hauses und eine spätere öffentliche Zugänglichkeit angestrebt werden, geht es explizit nicht mehr um eine kulturpolitische Geste, sondern um ein mögliches Bau-, Liegenschafts-, Finanzierungs- und Betriebsvorhaben.

Hinzu kommt: Es würde sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt handeln. Die Stadtverwaltung hat sich zunächst um ihre pflichtigen Aufgaben zu kümmern. Angesichts begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen müsste sehr genau benannt werden, welche anderen Aufgaben zurückstehen sollen, wenn ein solches Projekt mit städtischen Mitteln und städtischem Personal verfolgt werden soll. Der Antrag enthält dazu keine Priorisierung und keinen Finanzierungsvorschlag.

Auch fachlich bleibt der Antrag gänzlich unbestimmt. Es ist nicht geklärt, was mit „zugänglich machen“ konkret gemeint ist: ein Museum im Haus, eine Gedenktafel, eine digitale Präsentation, eine Ausstellung oder eine Archivierung in einer Fachinstitution.

Zu berücksichtigen ist außerdem: Es gab in der Vergangenheit bereits Bemühungen seitens des Heimatvereins im Zusammenhang mit dem Haus und dem Erbe Karl Hagemeisters. Diese sind regelmäßig an den Vorstellungen der Eigentümer gescheitert. Umso wichtiger wäre es, zunächst behutsam und realistisch zu prüfen, ob heute überhaupt eine Grundlage für Gespräche und eine Zusammenarbeit besteht.

Zusammenfassend bleibt der Antrag in der vorliegenden Form zu unbestimmt. Er vermischt die Sicherung eines privaten Nachlasses, die Sanierung eines privaten Gebäudes und eine spätere öffentliche Zugänglichmachung, ohne Eigentumsverhältnisse, rechtliche Möglichkeiten, Kosten, Zuständigkeiten, Zeitplan oder Finanzierungswege zu benennen. Damit ist der Antrag als verbindlicher Handlungsauftrag nicht beschlussreif.

Aus Sicht der Verwaltung wäre ein solches Thema nicht Aufgabe der Stadtverwaltung. Hier könnten insbesondere der Heimatverein, fachkundige kulturelle Einrichtungen, Museen, Archive oder eine bürgerschaftlich getragene Initiative eine wichtige Rolle übernehmen. Die Stadt kann solche Überlegungen begleiten und unterstützen, sollte aber nicht ohne belastbare Grundlage in einen umfassenden und unklaren Handlungsauftrag gedrängt werden.

Zum Antrag: https://stadtmitgestalter.de/2026/06/25/sicherung-des-kulturellen-erbes-karl-hagemeisters-stellungnahme-der-stadt-werder/

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