
Beschlüsse der SVV als Aufträge an die Bürgermeisterin werden von ihr nicht umgesetzt. Somit verstößt sie gegen die brandenburgische Kommunalverfassung in mehreren Fällen.
Am 19.09.2019 waren sich alle Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einig und beauftragten die Stadtspitze, unverzüglich den nachhaltigen Ausbau der Grundschule Glindow zu beginnen. Im Beschlusstext heißt es näher:
“Insbesondere ist umgehend zu klären, ob ein Aus- und Anbau am bestehenden Schulgelände erfolgt, oder ob nicht vielmehr das Hortgebäude als künftiger Schulstandort zu verwenden und dazu aufzustocken ist.
Die Planungsgrundlagen aller Art, insbesondere auch bautechnische Klärungen sind unverzüglich zu erarbeiten und dem Ortsbeirat, der Schulkonferenz und dem Fachausschuss vorzustellen. Der Fachausschuss ist in jeder Sitzung über den aktuellen Stand der Planungen zu informieren.
Der abschließende Beschlussvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung in der letzten Sitzung vor der Sommerpause 2020 vorzulegen. Zu diesem Termin ist die Ausschreibung der Planungsleistung fertig vorzubereiten, so dass das Vergabeverfahren direkt nach dem Beschluss beginnen kann.”
Keiner der Punkte wurde umgesetzt. Es erfolgte keine Klärung, in welcher Weise die Räumlichkeiten zu nutzen sind. Von bautechnischen Untersuchungen wurde abgesehen, demnach gibt es diesbezüglich keine Planungsgrundlagen. Ortsbeirat und Bauausschuss werden seit dem Beschluss immer mit demselben Sachstand informiert: “Es gibt derzeit keinen neuen Sachstand.”
Auf Nachfrage im Bauausschuss verwies Herr Große in den letzten Sitzungen immer auf den Schulentwicklungsplan und die Notwendigkeit, die Planung der Schule auf diesen auszurichten.
In der Sitzung am 09.03.2022 wurde der Ausbau der Grundschule Glindow gar nicht mehr behandelt. Die Frage, ob es eine Begründung dafür gebe, wurde vom 1.Beigeordneten mit einem Wort beantwortet: “Nein”.
Der Beschluss beurkundet einen politischen Willen aller Fraktionen in der SVV, den Schulstandort in Glindow auszubauen. Weder die Bürgermeisterin, noch ihr 1. Beigeordneter haben diesen Beschluss anzuzweifeln. Und wenn doch, hätten sie genug Zeit gehabt, dies zu tun und durch eine höhere Instanz aufheben zu lassen.
Einer der eklatantesten und für Werderaner und insbesondere für Glindower Familien wohl folgenreichste Verstoß ist die glatte Verweigerung, einen 2,5 Jahre alten Beschluss in die Tat umzusetzen.