Neugestaltung der Mitte inkl. Rathausstandort, Hartplatz und Innenstadtbelebung
Änderungsantrag der Fraktion SMG/ Ingo Krüger zum Antrag der Fraktion Frei Wähler (BSVV/0775/23-1) für die SVV am 15.06.2023 Die Verwaltung wird beauftragt, für die weitere Umsetzung des Zentralvorhaben 1.2 „Neugestaltung der Mitte inkl. Rathausstandort, Hartplatz und Innenstadtbelebung“ gemäß INSEK, einen Vorschlag für ein Umsetzungs- und Realisierungskonzept bis zum 4. Quartal 2023 der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen: geeignete Formate zur Öffentlichkeits- und Fachbeteiligung Vorschlag des räumlichen Betrachtungsbereichs finanzielle Auswirkungen (des Planungsprozesses) Terminplanung Verfahrensart Begründung: Die Diskussionen in den Ausschüssen hat gezeigt, dass es eine grundsätzliche Zustimmung zur weiteren Realisierung des Zentralvorhabens 1 gemäß INSEK gibt. Grundsätzlich ist dabei aus unserer Sicht anzumerken, dass das Zentralvorhaben 1 „Eine gemeinsame Mitte“ gemäß INSEK bereits das Ergebnis einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt. Das Zentralvorhaben 1 (ZV 1) beinhaltet eine Vielzahl von Einzelmaßnahme, so dass sich hier nicht erschließt, was im Ergebnis dieser gewünschten Beteiligung des Antrages BSSV/0775/23-1 erreicht werden soll. In den Diskussionen ist ebenso deutlich geworden, dass der Antrag zu unspezifisch formuliert und kein klarer Arbeitsauftrag für die Verwaltung erkennbar ist. Das ZV 1 ist untergliedert in insgesamt 7 Teilvorhaben. Dabei sind diese teilweise bereits in Umsetzung (z.B. ZV 1.3 „Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur funktionalen Stärkung der Versorgungsstandort“) oder faktisch abgeschlossen (ZV 1.1 – zumindest im rechtlichen Sinne). Eine der größten Herausforderungen stellt das ZV 1.2 „Neugestaltung der Mitte inkl. Rathausstandort, Hartplatz und Innenstadtbelebung“ dar. Richtigerweise wird dieses Vorhaben im INSEK als Zukunftsaufgabe tituliert. Aber aus unserer Sicht sollte dieses Vorhaben eben nicht, wie beschrieben, mittel-langfristig angegangen werden, sondern unmittelbar. Dieser Änderungsantrag hat zum Ziel, die Verwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag für ein Umsetzungs- und Realisierungskonzept zu erarbeiten und der SVV bis zum 4. Quartal 2023 vorzulegen. Es ist explizit nicht Bestandteil dieses Änderungsantrages, Vorgaben zu machen, sondern es soll ein Vorschlag zum weiteren Verfahren erarbeitet werden, der auch den Beschluss BSVV/0775/23 weiter qualifiziert, so wie es anscheinend auch der Einreicher des Hauptantrages zum Ziel hatte.