Anfrage
Datum: 2.9.2019
Sehr geehrte Frau Saß,
Sehr geehrter Herr Große,
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Im Rahmen der Vorbereitung eines Antrages zur Errichtung eines Gemeindezentrums in Glindow erbitte ich bis zum 30.08.2019 Auskunft.
Welche Baugrundstücke im Ortsteil Glindow befinden sich im Besitz der Stadt Werder (Havel)?
Befindet sich die Stadt Werder (Havel) im Besitz von Gebäuden im Ortsteil Glindow, die ein potentielles Gemeindezentrum werden könnten? Wenn ja, um welche Gebäude handelt es sich?
Trifft es zu, dass die Stadt Werder (Havel) im Verkaufsprozess des “Deutschen Hauses” in Glindow 2017 das Vorkaufsrecht gehabt hätte?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort
Datum:
Sehr geehrte Frau Lorentz,
zu den Fragen von Ihnen antworten wir wie folgt:
Welche Baugrundstücke im Ortsteil Glindow befinden sich im Besitz der Stadt Werder (Havel)?
Diese Aufstellung wird mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen. Es ist bei jedem Grundstück zu klären ob Baurecht besteht und weiterhin in welcher Form.
Befindet sich die Stadt Werder (Havel) im Besitz von Gebäuden im Ortsteil Glindow, die ein potentielles Gemeindezentrum werden könnten? Wenn ja, um welche Gebäude handelt es sich?
Diese Frage ist näher zu definieren. Wie groß soll ein Gemeindezentrum sein?
Trifft es zu, dass die Stadt Werder (Havel) im Verkaufsprozess des “Deutschen Hauses” in Glindow 2017 das Vorkaufsrecht gehabt hätte?
Das Vorkaufsrecht ist geregelt im BauGB. Die Stadt Werder (Havel) hatte kein Vorkaufsrecht.
Freundliche Grüße
Christian Große