Anfrage
Datum: 2.9.2019
Sehr geehrte Frau Saß,
im Namen meiner Fraktion SMG/Ingo Krüger richte ich hiermit eine Anfrage an Sie als Bürgermeisterin der Stadt Werder(Havel).
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Der Verein der StadtMitGestalter setzt sich für den Erhalt und, sofern nicht mehr gegeben, die wieder Zugänglichmachung der Uferbereiche an unseren Gewässern ein.
Vor einem Jahr informierten Sie die Öffentlichkeit über den geplanten Umbau der ehemaligen „Alten Weberei“ auf dem Gelände des Stadtsportbundes in der Adolf-Damaschke-Straße zu einem Familienzentrum und einem Jugendklub und eine dafür eingeplante Investition von 600.000 Euro (siehe Beitrag PNN vom 02.08.2018).
Ungeachtet dieser umfangreichen Pläne für einen erweiterten öffentlichen Treffpunkt wurde dann im Herbst der bisher noch frei zugängliche Uferbereich neben dem Gelände des Ortsanglervereins durch eben diesen Verein mit einer Zaunanlage abgesperrt und ist seitdem für alle anderen Benutzer und Besucher nicht mehr zugänglich. Die Angler lagern dort im Winterhalbjahr Boote.
StadtMitGestalter e.V. wandten sich am 06.02.2019 per Email an den Stadtsportbund, mit der Bitte um Stellungnahme. In nachfolgenden Telefonaten stellte dieser in Aussicht, dass im Frühjahr das Tor wieder für alle Besucher aufgemacht wird. Es ist jedoch bis auf den heutigen Tag abgeschlossen, der idyllische große Uferbereich mit Wiese und schönem alten Baumbestand für alle anderen Nutzer des Geländes (Tennis, Volleyball) und Besucher nicht mehr zugänglich.
Folgende Fragen richte ich an die Bürgermeisterin:
a) Wie konnte es geschehen, dass trotz der bekannten Pläne für einen großzügigen Ausbau des Geländes für eine öffentliche Nutzung der letzte freie Uferbereich an den Ortsanglerverein abgetreten wurde, obwohl dieser bereits über ein großes Ufergrundstück mit Steganlage verfügte?
b) Was gedenken Sie zu tun, um Abhilfe zu schaffen, den abgesperrten Uferbereich wieder öffentlich zugänglich zu machen?
c) Wie sieht das Konzept für den Ausbau und die Nutzung des über 23.000 m2 großen Areals auf dem ehemaligen DEFA-Gelände aus? Bitte um Bereitstellung einer Kopie.
Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen bis zum 16.09.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Schlenke
Nachfrage
Datum: 24.9.2019
Sehr geehrte Frau Saß,
ich erinnere an meine u.a. Anfrage. Ich hatte um eine Beantwortung bis zum 16.09.2019 gebeten. Ich bitte erneut und die Beantwortung meiner Fragen bis zum 04.10.2019 und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Schlenke
Antwort
Datum: 22.10.2019
Sehr geehrter Herr Schlenke,
auf die Anfragen antworten wir wie folgt:
a) Wie konnte es geschehen, dass trotz der bekannten Pläne für einen großzügigen Ausbau des Geländes für eine öffentliche Nutzung der letzte freie Uferbereich an den Ortsanglerverein abgetreten wurde, obwohl dieser bereits über ein großes Ufergrundstück mit Steganlage verfügte?
Das Gelände ist Bestandteil des Erbbaurechtsvertrages. Es obliegt dem Erbbaurechtsnehmer das Grundstück zu nutzen. Gestatten Sie uns die Anmerkung – es handelt sich nicht um öffentliches Gelände.
b) Was gedenken Sie zu tun, um Abhilfe zu schaffen, den abgesperrten Uferbereich wieder öffentlich zugänglich zu machen?
Die Nutzung abliegt dem Erbbaurechtsnehmer.
c) Wie sieht das Konzept für den Ausbau und die Nutzung des über 23.000 m2 großen Areals auf dem ehemaligen DEFA-Gelände aus? Bitte um Bereitstellung einer Kopie.
Die Nutzung des Gebäudes wird als Familienzentrum und Jugendklub genutzt werden. Die restlichen Nutzungen sind Anglerverein, Tennisverein, Kegelverein und Stadtsportbund.
Freundliche Grüße
Christian Große