
In ihrer letzten Versammlung stimmte die Mehrheit der Stadtverordneten gegen einen Antrag, der es ihnen ermöglichen sollte, während eines Lockdowns Videositzungen durchzuführen. Das wichtigste Gegenargument trug die Bürgermeisterin vor. Sie ging davon aus, dass eine notwendige Ausnahmeregelung demnächst abläuft. Doch die sogenannte Notlagenverordnung wurde vom Land nun bis weit ins nächste Jahr verlängert, weshalb wir das Thema erneut auf den Tisch holen.
Bei der wahrscheinlich wichtigsten Stadtverordnetenversammlung in Werder (Havel) im April 2020 mit dem Thema “Haushaltsbeschluss für die Haushaltsjahre 2020 und 2021” fehlten 15 der 33 Volksvertreter und auch die Bürgermeisterin war wegen der damals gerade begonnenen Pandemie nicht anwesend. Sei es aus Quarantänegründen, weil sie zur Risikogruppe gehören, oder einfach nur aus Vorsicht und Rücksicht.
Unsere Fraktion will die Möglichkeit für Videositzungen schaffen, damit Demokratie in unserer Kommune auch während einer Pandemie funktioniert. In der Wirtschaft wird es uns doch vorgemacht. Es braucht nur etwas Willen.
Bis Mitte April diesen Jahres war dies rechtlich nicht möglich. Aber am 15.04.2020 trat das kommunale Notlagengesetz in Kraft, welches in § 6 und 7 den Gremien die Durchführung von Video- oder Audiositzungen erlaubt.
Im Mai 2020 brachte die Fraktion StadtMitGestalter einen Antrag in die SVV ein, der die Verwaltung beauftragen sollte, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Im Prinzip ist das eine machbare Aufgabe. Sich eine entsprechende Software zu beschaffen sollte für einen Stadtverordneten kein Problem sein. Und es besteht ja sogar die Möglichkeit, sich per Telefon in die Konferenz einzuschalten.
Die anderen Fraktionen brachten bisher keine Argumente gegen den Antrag vor. Aber da die Bürgermeisterin auf das Ablaufen der Notlagenverordnung am 30.9.2020 und die damit fehlende rechtliche Grundlage verwies, scheiterte der Antrag dann doch an den Stimmen der CDU und AFD. Auch der Hinweis des Stadtverordneten der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN, Joachim Hilburg auf eine wahrscheinliche Verlängerung des Gesetzes konnte die Damen und Herren nicht umstimmen. Acht Tage später wurde im Landtag die Verlängerung des Notlagengesetzes bis zum Sommer 2021 beschlossen.
Eine weitere nahezu Lahmlegung der politischen Arbeit in Werder kann verhindert werden. In Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen, auf weitere Beschränkungen des politischen Lebens und auf die digitalen Werkzeuge, die uns neue Möglichkeiten eröffnen, sollten wir alles dafür tun, auch weiterhin arbeitsfähig zu bleiben.
Eine erste Videositzung eines Gemeinderates fand bereits am 24.09.2020 statt. Nur nicht in Werder (Havel) sondern in Hohen-Neuendorf.