
Ein durch die Stadt gegründetes Unternehmen soll die künftigen Baumblütenfeste veranstalten. Ähnlich wie bei der HGW wäre die Kommune alleiniger Gesellschafter. Die Mitspracherechte der Öffentlichkeit und Vorschriften bzgl. der Transparenz müssen nun im Gesellschaftsvertrag verankert werden.
Am 10. Dezember 2020 sollen die Stadtverordneten den Gesellschaftsvertrag für die im September diesen Jahres beschlossene stadteigene Veranstaltungsgesellschaft „Baumblüten“ auf den Weg bringen. Mit der Beschlussvorlage BSVV/0246/20 hat die Verwaltung einen Gesellschaftsvertrag vorgeschlagen. Die Fraktion StadtMitGestalter/Ingo Krüger bringen nun einen Änderungsantrag ein, der gravierende Mängel und Defizite des Vorschlags angeht.
„Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage des städtischen Handelns, um unser Baumblütenfest ab 2021 durchzuführen. Um so wichtiger ist es, dass sich die Gesellschafter und der Aufsichtsrat zu Transparenz und Mitsprache verpflichten.“, so der Fraktionsvorsitzende Elmar Schlenke.
Vor allem die Rechte der Gesellschafterversammlung müssen gestärkt und die Möglichkeiten zur Einflussnahme der Stadtverordneten sichergestellt werden. Die gewählten Vertreter der Stadt Werder (Havel) sollen bei Standgebühren, Beauftragungen und Planung des Festes weiterhin mitsprechen können. Das Unternehmen soll die Förderung der einheimischen Wirtschaft und Kultur bezwecken und weitgehend transparent agieren.
„Wir dürfen an dieser Stelle den Prozess der Einwohnerbeteiligung und Offenheit gegenüber allen Beteiligten nicht abschneiden. Deshalb fordern wir umfassende Ergänzungen am Gesellschaftsvertrag ein, die den Einfluss der städtischen Instanzen gewährleisten sollen.“, so Schlenke.
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