Antrag zur SVV am 28.5.2020: Die Stadtverordnetenversammlung möge die Änderung des §10 der Hauptsatzung vom 09.03.2009 zuletzt geändert am 21.03.2019 beschließen.
§ 10 wird wie folgt neu gefasst:
Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird auf zwei festgesetzt.
Die Beigeordneten müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.
Begründung:
Der Stadt Werder (Havel) steht in den nächsten Jahren große Herausforderungen bevor. In den Bereichen Bildung, Bauen und Planung, Finanzen und Digitalisierung hat sich die Stadt ein Investitionsvolumen von 46 Millionen Euro vorgenommen. Die aktuelle Pandemielage wird weitreichende Spuren im Haushalt und in der Bewältigung der zukünftigen Projekte hinterlassen. Zur Sicherung dieser und aller anderen Aufgaben sei eine weiterhin funktionierende Verwaltungsspitze notwendig, um die Qualität der Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Werder (Havel) zu gewährleisten.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Related Posts
Stay up-to-date with the latest information.