Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Abriss bzw. Rückbau des Steges an der Eisenbahnbrücke zu verhindern. Der Steg ist weiterhin der Öffentlichkeit dauerhaft und unentgeltlich zur freien Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Auf der Sitzung der Stadtverordneten vom 07. Januar 2020 wurde durch die Fr. Bürgermeisterin Manuela Saß über den Abriss bzw. Rückbau des betroffenen Steges informiert.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein intakter, gut genutzter Steg in einem guten Zustand ohne ersichtlichen Grund einfach entfernt werden soll. Noch dazu, da er mit hohem Fördermittelanteil des Landes Brandenburg durch die Stadt Werder (Havel) als Bauherr errichtet wurde.
Es gibt wenig andere öffentlich zugängliche Stege in der Kerngemeinde Werder (Havel), welche solch eine hohe Nutzung durch Angler, Spaziergänger, Touristen, Einheimische, Fahrradreisende, kurzanlegende Bootsanlieger und Restaurantbesucher aufweisen. Jeder öffentliche Uferzugang sollte erhalten bleiben und für Erholung zur Verfügung gestellt werden. Der vorhandene Steg stellt darüber hinaus keine ökologische Belastung dar, da er nicht in einem Schilfgürtel und in unmittelbarer Nähe eines Verkehrsweges errichtet wurde.
Eine zukünftige Verpachtung und damit verbunden eine erneute Einschränkung der öffentlichen Nutzung ist auszuschließen.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
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