Zum Bericht „Zweifel an Therme“, PNN 14.2.2019
In der Diskussion um die Wirtschaftlichkeit des Projekts „Haveltherme“ muss man unterscheiden. Die (voraussichtliche) Wirtschaftlichkeit des Projekts für das private Unternehmen stand im Mittelpunkt der Ausschreibung.
Dort hieß es, die Stadt Werder (Havel) suche für die Fertigstellung und den Betrieb der BlütenTherme einen privaten Partner, der das Projekt „betriebswirtschaftlich optimiert“ überplanen sowie „langfristig wirtschaftlich tragfähig betreiben“ solle. Gemeint war, dass private Interessenten so kalkulieren sollten, dass sie keine laufenden Zuschüsse der öffentlichen Hand für den laufenden Betrieb benötigten. Sie durften ihre Wellness-Ausstattungswünsche so hoch schrauben, wie sie glaubten, dass es erforderlich sei, um die Bäder-Konkurrenz in der Region zu übertrumpfen – alles finanziert aus Steuergeldern, und ohne Vorgabe einer Obergrenze.
Auf etwas ganz anderes stellt das Gebot der Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Haushaltsrecht ab. Dort soll im Interesse der Öffentlichkeit dem verschwenderischen Umgang mit Steuermitteln vorgebeugt werden. Das geplante Projekt soll, von allen spaßigen Nebeneffekten einmal abgesehen, zunächst dazu dienen, dass das Schwimmen auch im Winter möglich ist, und die Schülerinnen und Schüler sollen zum Schwimmunterricht nicht nach Potsdam fahren müssen.
Wenn eines Tages für den Thermenbau rund 50 Millionen Euro verausgabt sein werden, werden vier Schwimmbahnen von je 25 m Länge vorhanden sein. Im benachbarten Potsdam wurde für ca. 42 Millionen Euro ein Hallenbad errichtet, in dem zum Schwimmen 10 Bahnen zu je 50 m zur Verfügung stehen, die in 20 Bahnen mit jeweils 25 m aufgeteilt werden können. Überdies gibt es dort ein Lehrschwimmbecken, dessen Boden variabel eingestellt werden kann. Nach einer wirtschaftlichen Förderung des Schwimmsports sieht das nicht aus, auch wenn man veranschlagt, dass in Potsdam jährliche Badzuschüsse fällig werden.
Ob von der geplanten Pacht, die der Betreiber in Werder jährlich im unteren sechsstelligen Bereich entrichten soll, noch etwas für die Stadt übrig bleibt, ist ungewiss, weil der Betreiber Pauschalzahlungen für die Nutzung durch Schulen und für verbilligten Eintritt von Kurgästen in Rechnung stellen darf und die Kosten der Gebäudeversicherung erstattet bekommen soll.
Das Badprojekt in Werder wird von der Stadtverwaltung aber gar nicht in erster Linie als Sport- und Gesundheitsförderung verstanden, sondern als Wirtschaftsförderung. Das rechtliche Gebot sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltens würde hier verlangen, dass glaubhaft gemacht würde, dass dadurch wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinde hervorgerufen würden, und zwar in ebenso erheblichem Maße, wie öffentliche Mittel eingesetzt werden. Zudem verlautbart die Stadtspitze regelmäßig, dass „die Prüfung (gemeint: der Wirtschaftlichkeit) eine Voraussetzung für die Genehmigung des aktuellen Haushalts durch die Kommunalaufsicht gewesen sei“.
Die Haushaltsprüfung hat aber im Frühjahr 2018 stattgefunden. Die Verträge mit dem Unternehmer Schauer sind demgegenüber erst im August 2018 ausgehandelt gewesen und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt worden. Erst dann konnten die Eckdaten der Verträge feststehen – etwa die Höhe eventueller Pachtzahlungen. Vorher hat kein begründetes Urteil über die Wirtschaftlichkeit der geplanten Wirtschaftsförderung gefällt werden können.
Die Zweifel an einer korrekten Wirtschaftlichkeitsprüfung lassen sich nur aus dem Weg schaffen, wenn Stadt und Landkreis offenlegen, was ihnen dazu – und wann – vorgelegen hat.