Anfrage
Datum: 4.7.2019
Sehr geehrte Frau Saß,
Anlass des Auskunftsersuchens gem. § 29 Abs. 1 BbgKVerf.:
Im Rahmen der Vorbereitung eines Antrags für die Erarbeitung einer Transparenzsatzung erbitten wir Auskunft. zur Einschätzung der Korruptionsprävention in unserer Kommune möchten wir als Fraktion StadtMitGestalter/Ingo Krüger sowohl der Kommunalvertretung und der Kommunalverwaltung als auch den kommunalen Unternehmen eine Checkliste für “Self Audits” an die Hand geben.
Die Checkliste wurde herausgegeben von Transparency International Deutschland e.V.. Dieser wurden internationale Standarts, gesetzliche Regelungen, Dienstanweisungen von Kommunen und Empfehlungen kommunaler Spitzenverbände zugrunde gelegt, und sie soll dazu dienen, den jeweiligen Stand der Korruptionsprävention zu erkennen. Wir möchten Sie bitten, die “Fragen zur Kommunalverwaltung” zu beantworten und uns die Checkliste bis zum 01.08.2019 ausgefüllt zurückzusenden. Die Checkliste finden Sie im Anhang.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Schlenke
(Die Checkliste für „Self-Audits“ zur Korruptionsprävention in Kommunen findet sich hier: https://www.transparency.de/publikationen/detail/article/checkliste-fuer-self-audits-zur-korruptionspraevention-in-kommunen/)
Antwort
Datum: 25.7.2019
Sehr geehrter Herr Schlenke,
ich habe Frau Jannsen als Antikooruptionsbeauftragte der Verrwaltung mit der Beantwortung Ihrer Anfrage zur transparenten Kommunalverwaltung beauftragt.
Die Antwort von Frau Jannsen liegt dieser Mail als Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Saß
Antwort 2
Datum: 5.8.2019
Anfrage der Stadt MitGestalter zur transparenten Kommunalverwaltung vom 04. Juli 2019
Sehr geehrte Frau Saß,
am 25. Juli 2019 übergaben Sie mir der Zuständigkeit halber die vorstehende Anfrage der StadtMitGestalter mit der Bitte um Beantwortung. Hierzu führe ich Folgendes aus:
Für die Mitarbeiter der Verwaltung besteht eine Dienstanweisung, die den Umgang mit Spenden, Sponsoring, Geschenken und Einladungen im Detail regelt. Die Annahme von Geschenken ist den Bediensteten der Stadt untersagt. Jedes angebotene Geschenk ist abzulehnen.
Sofern ein Geschenk dennoch in den Wirkungsbereich eines Beschäftigten gelangt, hat dieser das Geschenk seinem Vorgesetzten gegenüber anzuzeigen. Bis zu einem Wert in Höhe von 5,00 € obliegt dem jeweiligen Fachbereichsleiter die Entscheidung über die Annahme eines Präsentes. Ab einem Auftragswert von 5,00 € ist der Antikorruptionsbeauftragten die Annahme eines Geschenkes schriftlich anzuzeigen und dieses zu übergeben. Die Antikorruptionsbeauftragte veranlasst den Rückversand unter Verwendung eines ausführlichen Hinweisschreibens an den Schenkenden.
Die städtischen Bediensteten sind über die bestehende Dienstanweisung informiert und verhalten sich erfahrungsgemäß sensibel im Umgang mit Aufmerksamkeiten.
Mit der Änderung der Rechnungsprüfungsordnung ab dem 07. Oktober 2016 wurde der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die Aufgabe der Korruptionsprävention übertragen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist dabei, ein professionelles System zur Korruptionsprävention aufzubauen. Hierzu wurden bereits folgende Entwürfe erarbeitet:
- Dienstanweisung zur Korruptionsprävention bei der Stadt Werder (Havel)
- Verhaltenskodex gegen Korruption für die Verwaltung der Stadt Werder (Havel)
- Indikatorenkatalog für die Verwaltung der Stadt Werder (Havel)
- Fragen- und Antworten-Katalog zur Korruptionsprävention
- Ehrenkodex der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel)
- Erhebungsbogen zur Durchführung einer Risikoanalyse
Das Rechnungsprüfungsamt hat sich zum Ziel gesetzt, das sich noch in Vorbereitung befind liche System zur Korruptionsprävention im kommenden Kalenderjahr zum Einsatz zu bringen.
Mit der geplanten Form wird dann der „Checkliste für „Self-Audits“ zur Korruptionsprävention in Kommunen” vollumfänglich Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen