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Für Bürgerbeteiligung in Werder

Anwälte der Stadt erfolglos mit Unterlassungsforderung gegen unser Mitglied

Vor der Wahl behauptete die Bürgermeisterin Manuela Sass und der erste Beigeordnete Christian Große in der Boulevard-Presse, dass eines unserer Mitglieder in die Therme eingebrochen sei. Der Vorwurf ist absurd und wurde durch ein Gutachten des Überwachungsvideos als höchst unwahrscheinlich befunden.

Unser Mitglied Meiko Rachimow wehrte sich vor Gericht, woraufhin die Bürgermeisterin in einer Unterlassungserklärung darlegte, dass sie diese Äußerungen zukünftig nicht öffentlich wiederholen wird. Doch in der Hitze des Wahlkampfes ging es noch weiter. Nachdem Rachimow den Medien von der Unterlassungserklärung berichtete, wurde mit den aus Stadtmitteln finanzierten Anwälten weiter Druck ausgeübt. Rachimow sollte nun seinerseits eine Unterlassungserklärung abgeben und nicht weiter kundtun, dass die Stadtspitze eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Als darauf nicht eingegangen wurde, gingen die Anwälte der Stadt vor Gericht und regten weitere Schritte an. Man wünschte sich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit bis zu 250.000 EUR Strafe oder 6 Monate Ordnungshaft.

Das Gericht hat mittlerweile klargestellt, dass diese Forderung der Stadtspitze bedenklich ist, woraufhin die Anwälte der Stadtspitze ihre Forderung zurückzogen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt. Wollte man unser Mitglied und Kandidaten für die Kommunalwahl vor den Wahlen einschüchtern, finanziell fertig machen oder einfach nur beschäftigen?
Dieser Frage sollte dringend nachgegangen werden. Stadtmittel zu verwenden, um solche Methoden des Wahlkampfes zu finanzieren, wäre ein gewaltiger Skandal.

Mittlerweile hat die Fraktion in einer Anfrage die Gründe des juristischen Vorgehens nach der Abgabe der Unterlassungserklärung angefragt und Angaben zur Höhe der hierfür aufgebrachten Mittel eingefordert.

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Thema von Anders Norén