Antrag zur SVV am 28.5.2020: Die Stadtverwaltung wird beauftragt binnen 3 Wochen die technischen Voraussetzungen für
Audio- bzw. Videositzungen der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Hauptausschusses
entsprechend den Regelungen der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung –
BbgKomNotV zu schaffen. Dabei sollen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Jeder Stadtverordnete muss die Möglichkeit erhalten, an den Videositzungen mit einer
Videoübertragung oder zumindest einer Tonübertragung teilzunehmen. Dazu wird den
Stadtverordneten eine einfach verständliche Anleitung übermittelt. - Die zu verwendende Software unterstützt die Übertragung der Aufnahme per Kamera
und Ton der Endgeräte sowie die Einwahl per Telefon mit personenbezogenen
Passwörtern. - Die zu verwendende Software unterstützt das Streaming des öffentlichen Teils der
Sitzung ins Internet zu einer öffentlich zugänglichen Webseite, so dass die Bürgerinnen
und Bürger die Sitzung von ihrem Endgerät aus verfolgen können. - Einwohnerfragen sollen per Chat ermöglicht werden.
Begründung
Derzeit ist die Dauer der Corona-Krise nicht abzusehen. Um das Stattfinden der Sitzungen und deren Öffentlichkeit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die entsprechenden Grundlagen in der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung festgesetzt. Durch Videositzungen können Stadtverordnetenversammlungen und Sitzungen des Hauptausschusses ohne Ansteckungsrisiko stattfinden. Die derzeitige Technik erlaubt es, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin an dem Geschehen zu beteiligen.
Gesetzliche Grundlage:
Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung – BbgKomNotV
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkomnotv
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
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