Trotz der Enttäuschung über die Unzulässigkeit des Begehrens fordern die StadtMitGestalter mehr Bürgerbeteiligung in Werder.
Das Bürgerbegehren wurde vom Verwaltungsgericht heute offiziell für unzulässig erklärt. Begründet wird das mit dem Beschluss vom 9.3.2017 in dem die Stadtverordnetenversammlung bereits eine Richtungsentscheidung getroffen hatte.
Auch wenn erst seit März 2018 die gewaltigen Fertigstellungskosten bekannt sind, konnten nur die Stadtverordneten die 30-Millionen teure Premium-SPA-Therme verhindern.
Die Initiative StadtMitGestalter gibt sich aber kämpferisch. Der Sprecher Elmar Schlenke bekräftigt: “Trotzdem werden wir nicht aufgeben und die Möglichkeit zur Mitbestimmung der Werderanerinnen und Werderaner weiter einfordern.”
Den StadtMitGestaltern ist es innerhalb weniger Wochen gelungen, sogar mehr als die erforderliche Zahl an Unterschriften zu sammeln, obwohl es sich um das erste Bürgerbegehren seiner Art in der Region handelt. Die meisten der Bürgerinnen und Bürger haben daher mit Bürgerbegehren als legitimes Mittel der politischen Teilhabe wenig Erfahrung. So äußerten viele der Angesprochenen Bedenken, eine Unterschrift könnte negativen Konsequenzen für die eigene Person bzw. das eigene Unternehmen nach sich ziehen. Sicherlich ist eine Einsichtnahme der Stadtverordneten in die Unterschriftenlisten rechtlich begründbar. Ein sensiblerer Umgang damit, wäre aber wünschenswert gewesen. Zum Beispiel hätte eine Einsichtnahme auch in nicht-öffentlicher Sitzung erst bei berechtigten Zweifeln an dem Ergebnis der Wahlleiterin geschehen können.
Die StadtMitGestalter plädieren weiterhin dafür, die Einwohner enger in die Planungsprozesse der Stadt einzubeziehen. Das kann sich nicht alleine auf öffentliche Stadtverordnetensitzungen beschränken. Man muss die Menschen abholen und um ihre Beteiligung werben. Die Bürger sind es oft nicht mehr gewohnt, von der Politik überhaupt beachtet zu werden. Es gibt mittlerweile genügend Gemeinden, die mit gutem Beispiel vorangehen. Die StadtMitGestalter kritisieren im Besonderen die Verzögerungen und Verhinderungen rechtlich legitimer Anträge auf Akteneinsicht. Besonders hervorzuheben ist das immer noch nicht zugängliche Bauzustandsgutachten. Selbst den Bitten um Stellungnahmen der Landesbeauftragte für Datenschutz zu diesem Thema, ist noch nicht ausreichend nachgekommen worden.
Link zum Antrag auf Akteneinsicht bzgl. der Therme:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zur-wirtschaftlichkeit-der-geplanten-blutentherme/
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