Die Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht vor einer Woche war wenig überraschend. Aber es ist schon sonderbar, dass man nicht die Begründung des Verwaltungsgerichtes bemühte.
Das Gericht hatte den Antrag auf Rechtsschutz Anfang August mit Bezug auf den Beschluss der Stadtverordneten vom 9.3.2017 abgelehnt.
Die Ablehnung des Antrages konnte nur durch eine „offensichtliche“ Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erfolgen. Der Verein Mehr Demokratie hatte dies bereits für „problematisch“ befunden. (siehe https://bb.mehr-demokratie.de/presse/)
So offensichtlich war die Unzulässigkeit dann wohl auch nicht, wenn die Kommunalaufsicht nun eine andere Begründung benötigt. Sie bezieht sich jetzt auf den Beschluss der Stadtverordneten vom 4.7.2018.
Jetzt hat Mehr Demokratie in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Arne Pautsch eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Entscheidungen der zuständigen Stellen kritisiert werden: „Wir halten die Begründungen sowohl des Verwaltungsgerichts als auch der Kommunalaufsicht für nicht schlüssig …“
Und auch auf die Störung des Begehrens durch die Stadtspitze wird eingegangen:
„Wie der hier anlassgebende Fall zeigt, versetzt die verfolgte fragwürdige Rechtsauffassung eine SVV in die Lage, mit einem Beschluss während der laufenden Unterschriftensammlung einem Bürgerbegehren in die Quere kommen“
Stellungnahme der Kommunalaufsicht: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2018-09-06_Stellungnahme_Stadt_Werder.pdf
Stellungnahme von Prof. Dr. Arne Pautsch und Mehr Demokratie: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2018-09-06_Stellungnahme_zum_Buergerbegehren_Bluetentherme.pdf