Vikos, Telkos, homeschooling, homeoffice und Schulcloud sind Begriffe, die aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern aktuell nicht weg zu denken sind. Das digitale Lehren und Lernen sind Kompetenzen die von heute auf morgen bei allen Beteiligten abgerufen werden müssen, um in der Coronakrise den Versuch eines Lernzuwachses zu erzeugen. Eine Herausforderung, die nicht ausschließlich auf den Schultern der Kinder und Eltern lasten darf.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden benötigen sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte eine solide technische Ausstattung an den Schulen und zu Hause. Sich darauf zu verlassen, dass jeder Haushalt mit ausreichend Endgeräten und stabilen WLan-Verbindungen ausgestattet ist entspricht weder dem §26 „Recht auf Bildung“ in den Menschenrechten noch dem Brandenburgischem Schulgesetz §3 nach Chancengleichheit.
Daher fordert die SPD-Fraktion und die Fraktion StadtMitGestalter/Ingo Krüger in einem gemeinsamen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2020, dass die kommunalen Schulen in Werder (Havel) schneller mit digitalen Endgeräten und einer stabilen technischen Infrastrukturen ausgestattet werden.
In dem Sonderprogramm „Werderschulen 3.0“ soll als Sofort-Maßnahme zum neuen Schuljahr 2020/2021 die umgehende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten sichergestellt werden. Hierbei muss in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen bin zu den Sommerferien der Bedarf ermittelt werden. Zudem muss geprüft werden, inwiefern eine Anschaffung oder Leihgabe möglich ist.
Weitere umgehende Maßnahmen sind die unverzügliche Umsetzung der geplanten Schulnetzwerklösung an den kommunalen Schulen und die transparente Kommunikation zwischen dem Ausschuss für Soziales Bildung, Kultur und Ordnung mit dem zuständigen Fachbereich über die Umsetzung und Entwicklung der Digitalisierung an den Werderaner Schulen.
Die aktuelle Krise macht besonders die Probleme der letzten Jahre im Voranschreiten der Digitalisierung deutlich. Das darf nicht zum Nachteil von Kindern und Familien sein. Daher müssen das Land Brandenburg und die Träger der Schulen in die Pflicht genommen werden, um Chancengleichheit herzustellen, die Teilhabe an Bildung zu sichern und handlungsfähig für die Zukunft zu sein.
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