Im Folgenden findet ihr den Schriftverkehr mit der Bürgermeisterin über die Machbarkeit öffentlicher Videositzungen bzw. Livestreams während der Pandemie.
E-Mail an die Bürgermeisterin vom 27.1.2021
Sehr geehrte Frau Saß,
in unserer gestrigen Fraktionssitzung teilten Sie uns mit, dass Sie bez. Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen gem. §9 (2) der Kommunalen Notlagenverordnung in der Form nachkommen, die Sitzung in den Saal des Schützenhauses zu übertragen und es keine andere Möglichkeit der Übertragung nicht gebe. Wir waren uns darüber einig, dass nicht Sie die Verfasserin der Notlagenverordnung sind oder beteiligt waren. Vielleicht erreichen wir über die Anwendung dieser Verordnung auch noch Einigkeit.
In Bezug auf die Barrierefreiheit verstehe ich Ihren Ansatz, der Notlagenverordnung Rechnung zu tragen und die Verfolgung der Sitzung auch denjenigen zu ermöglichen, denen ein Online Zugang nicht möglich ist. Allerdings verstehe ich die Verordnung so, dass dies als zusätzliches Angebot zwingend notwendig ist.
Bitte teilen Sie uns mit, was dagegen spricht, die Öffentlichkeit generell (zunächst nur für die Geltungsdauer der Notlagenverordnung) online herzustellen. M.E. ist auch dies zwingend erforderlich. Die Gründe dafür liegen auf der Hand und als Bürger dieser Stadt oder als Pressemitarbeiter hätte ich kein Verständnis dafür, aus welchem Grund die Gesundheit der Ausschussmitglieder über meine eigene Gesundheit gestellt wird. Ferner möchte ich auf die Vorbildfunktion der Gemeindevertretung und der Gemeindeverwaltung hinsichtlich einem verantwortungsvollem Umgang mit den Gefahren der Pandemie und der Umsetzung bestimmter Gesetze, Anordnungen, Verordnungen etc. hinweisen.
—
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Schlenke
Fraktionsvorsitzender
Related Posts
Stay up-to-date with the latest information.