Beschlussvorschlag
Die Verwaltung der Stadt Werder wird beauftragt, den Beitritt in den Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ herbeizuführen.
Begründung
Der vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg initiierte und im April 2020 gegründete Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“ soll die Aufgaben eines kommunalen IT-Dienstleisters wahrnehmen. Er erlaubt es den Gemeinden Synergieeffekte beim Abschluss von Rahmenverträgen und gemeinsamen Ausschreibungen zu nutzen. Mit einem Beitritt in den Zweckverband soll der Prozess der Verwaltungsdigitalisierung entsprechend des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Abstimmung mit anderen Gemeinden Brandenburgs erfolgen. Dadurch könnte Werder (Havel) auf das im Zweckverband zugängliche Fachwissen zugreifen und gewährleisten, dass die Umsetzung des OZG auch in unserer Kommune möglichst bald, sicher und wirtschaftlich erfolgt. Der Verband stellt seinen Mitgliedern IT-Verfahren und Serviceleistungen zur Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben zur Verfügung, die von den Verbandsmitgliedern in freier Entscheidung genutzt werden können. Zu den Leistungen des Zweckverbandes gehören die Beratung zu E-Government, IT-Sicherheit und Datenschutz, die Fortbildung zu den digitalen Fachverfahren und die Einführung eines Dokumenten-Management-Systems.
Weitere Informationen: https://digitalesbb.de/2020/05/20/schluesselprojekt-brandenburger-kommunen-gestartet-zweckverb
Kontakt: Zweckverband „digitale Kommunen Brandenburg“
Dieter Fuchs, Calauer Str. 71, 03048 Cottbus
Telefon: Nr.:033970/95200 | E-Mail: info@dikom-bb.de
Ergebnis: aktueller Stand: mehrheitlich abgelehnt
Stellungnahme der Verwaltung vom 8.9.2020

Zur Stellungnahme der Verwaltung bzgl. der Anträge zum Beitritt in den Zweckverband “digitale Kommunen”
Wir beantragen, dass Werder (Havel) dem Zweckverband “digitale Kommunen” beitritt. In unserer Begründung beziehen wir uns auf das bis Ende 2022 umzusetzende Onlinezugangsgesetz, das allen Bürgerinnen und Bürgern sämtliche Verwaltungsdienstleistungen online verfügbar macht. Das heißt, dass man den Menschen Papierkrieg und Behördengänge erspart. Gerade in Hinblick auf das Risiko möglicher Pandemien und Lockdowns ist das wohl mehr als sinnvoll.
Der Stellungnahme ist nun zu entnehmen, dass bisher keine “Leistungen” für den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung vom Zweckverband definiert wurden. Tatsächlich haben sich die Gründungsmitglieder in ihrer Satzung Aufgaben definiert und priorisiert, die natürlich den Prozess vorantreiben sollen. Neben der Beratung zu IT-Strategie, IT-Sicherheit und Datenschutz, finden sich Punkte wie Aus- und Fortbildung im Bereich der kommunalen Fachverfahren und eben auch technische Leistungen.
In der Stellungnahme tut man nun so, als ob Werder in diesen Bereichen keinen Bedarf hat und das schon alleine wuppen kann. Man begründet das mit den derzeit existierenden IT-Systemen und bestehenden Verträgen mit IT-Dienstleistern. Die von den Gründungsmitgliedern in ihrer Aufgabendefinition angeführten Fachverfahren wie z.B. Gewerbewesen und Personalmanagement wischt man ohne Begründung als “nicht relevant” weg. Digitalisierung optimiert Abläufe und spart Arbeitsaufwände. Das scheint gerade im Personalmanagement Werders notwendig. Es bliebe evtl. mehr Zeit, um sich um die seit langem unbesetzten Stellen zu kümmern. Und warum eine Gewerbe An- / Ab- und Ummeldung in Werder nicht digitalisiert werden braucht, wie es in anderen Kommunen schon lange passiert ist, würde uns doch sehr interessieren.
Dann führt man nun das Dokumentenmanagementsystem an, das löblicherweise bereits existiert. Eine Dezentralisierung dieses Systems – also Betrieb und Wartung nicht im Auftrag und auf Servern der Stadt, sondern im Verantwortungsbereich des Zweckverbandes – soll Werder zusätzliche Kosten verursachen. Warum das so ist, wird nicht begründet. Und so kann man das auch nicht stehen lassen. Sicherlich kann eine Umstellung kurzfristig Aufwände und Kosten verursachen, aber mittelfristig gibt es hier ein enormes Einsparpotential. Von Kommunen gemeinsam angeschaffte und betriebene Hardware ist natürlich günstiger – in der Anschaffung UND im Betrieb. Natürlich kann es sein, dass Werder hier wirklich fähige Experten in den Bereichen IT-Sicherheit, Server-Administration, Hardwarebeschaffung und Softwareentwicklung beauftragt hat – Experten die in ganz Deutschland absolute Mangelware sind – aber auch wenn dies so wäre, müssten diese Experten bezahlt werden. Und zwar müssten sie für Dinge bezahlt werden, die in anderen Kommunen Brandenburgs zeitgleich passieren. Wirtschaftlich macht es für kleinere Kommunen keinen Sinn, ein eigenes Rechenzentrum zu betreiben oder gar eigene Softwareentwicklungen voranzutreiben. Deshalb wurde der Zweckverband gegründet.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass der Betrieb von Anwendungen auf den kleinen Servern der Stadt sicherer vor Ausfällen ist, als wenn diese Aufgabe in den Händen des kommunalen Rechenzentrums liegt. Das Rechenzentrum verfügt über Mittel und Möglichkeiten, um zum Beispiel eine hochverfügbare Infrastruktur mit redundanten (also doppelten) Systemen zur Verfügung zu stellen, könnte kostengünstiger den technischen Support gewährleisten und die von vielen Kommunen gleichermaßen benötigten Anforderungen effektiv umsetzen. Genau aus diesen Gründen nutzen wir in Werder derzeit das digitale Standesamtsverfahren “Austitia”, das vom kommunalen Rechenzentrum in Cottbus zur Verfügung gestellt wird.
Als weiterer Grund gegen den Eintritt in den Zweckverband wird die bestehende Mitarbeit in der TUIV-AG genannt und die darüber erhältlichen Serviceleistungen des ZIT-BB. Die TUIV-AG ist ein Forum für den Erfahrungsaustausch zum Thema technikunterstützter Infomationsverarbeitung und der ZIT-BB ist der IT-Dienstleister des Landes Brandenburg. Beides reicht eben nicht, um die vor uns stehenden Hürden der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen zu nehmen. Ein Forum zum Informationsaustausch ist kein Zweckverband mit gemeinsamen Rechenzentrum und von der Idee das ZIT-BB als landeseigene zentrale Lösung den Kommunen vor zusetzen, hat man sich im Land verabschiedet, weil es das kommunale Rechenzentrum in Cottbus gibt, das im Thema Digitalisierung kommunaler Verwaltung bereits große Fortschritte gemacht hat.
Das Rechenzentrum in Cottbus wird nun am 1.1.2021 in den kommunalen Zweckverband überführt. Das sind jetzt keine 4 Monate mehr, weshalb sich eine Diskussion über das Abwarten dieses Datums schon durch die trägen Prozesse in der SVV erübrigen könnte. Aber Abzuwarten macht hier auch keinen Sinn. In der Stellungnahme liest man ja, dass bereits beigetretene Mitglieder ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen – und zum Beispiel bereits mit der Priorisierung der Arbeitsaufgaben begonnen haben. Es macht keinen Sinn zu warten und zu hoffen, dass es dann billiger für Werder wird. Warum sollten die Gründungsmitglieder sich selbst benachteiligen?
Zu den Kosten: 6000.- EUR Mitgliedsbeiträge sind – mit Verlaub – Peanuts. In den letzten Jahren sind diverse größere Summen für alles mögliche – deutlich weniger sinnvolle – ausgegeben worden. Und im Übrigen orientieren sich die laut Stellungnahme angeblich “nicht kalkulierbaren” Folgekosten am Umfang der Nutzung der Dienstleistungen des Zweckverbandes bzw. des kommunalen Rechenzentrums. Das steht dort auch so in der Satzung. Eine Abnahmepflicht besteht für die Kommunen nicht.
Bzgl. der in der Stellungnahme erwähnten Stimmenverteilung im Zweckverband: die Satzung ist so gestrickt, dass die Kommunen mehr Stimmen erhalten, die mehr Leistungen nutzen. Das scheint doch eine sehr gute durchdachte Strategie zu sein. In jedem Fall geht es maximal um lediglich 6.000 EUR im Jahr, falls beim Zweckverband wider erwarten nichts abgenommen wird. Das sind nicht mal die Gehaltskosten von 2 Wochen einer Bürgermeisterin und sollte es uns wert sein. Sonst wird der Digitalisierungsprozess uns unter Umständen deutlich teurer kommen.
Fragen zur Stellungnahme der Verwaltung
1) Es wird erwähnt, dass die Verwaltung intern eine Priorisierung von Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG für die anstehende Digitalisierung erarbeitet. Wann will die Verwaltung damit beginnen? Wann können wir mit einer Vorstellung der Ergebnisse rechnen?
2) Es wird eine neu zu besetzende Stelle des “stellvertretenden Leiters des FB 1” erwähnt. Wann wird diese Stelle ausgeschrieben? In Hinblick darauf, dass z.B. die Stelle der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes nun seit bald einem Jahr unbesetzt ist und die Stellenausschreibungen oft erfolglos sind: Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Verwaltung mit einer Besetzung?
3) Es wird die Bildung einer Arbeitsgruppe angekündigt, die den Digitalisierungsprozess intern absichern soll. Wann ist es so weit?
Ergebnis
abgelehnt
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