Auf der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2021 wurde seitens der Stadtverwaltung Werder ein Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage nach §50a BbgKVerf eingebracht. Der Beschluss sollte die Handlungsfähigkeit des Stadtparlamentes durch digitale Sitzungen sichern.
Dieser Antrag war nicht nur unnötig, da die Kommunalverfassung mit dem §34 (1) bereits seit Sommer 2021 Hybridsitzungen zulässt, er wurde auch unzureichend durch die Vorsitzende der SVV Frau Gottschalk und der Bürgermeisterin Frau Saß mit den Fraktionsvorsitzenden und den Gemeindevertretern abgestimmt. Im Vorfeld der Sitzung wurden beide von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Claudia Fehrenberg, StadtMitGestalter/Ingo Krüger, LINKE und SPD darum gebeten, sich zu dem Prozedere zu äußern.
Das Angebot von Grünen und StadtMitGestaltern in der Telefonkonferenz am Freitag vor der SVV darüber ins Gespräch zu kommen, wurde von der BM mit folgenden Worten abgewiegelt: “Das hier ist nicht der richtige Ort, das zu diskutieren “.
In der Konsequenz und durch die schlechten technischen Bedingungen war die notwendige Stadtverordnetenversammlung und damit die Bearbeitung sehr dringlicher Themen zum Scheitern verurteilt.
Die Tatsache, dass die Grünen und Linken der Notlage nicht zustimmten und so die Zweidrittelmehrheit für den Beschluss nicht zustande kam, wurde durch die Fraktionen klar begründet. Die StadtMitGestalter/Ingo Krüger stimmten zwar zu, kritisierten aber zugleich: “Auch die Bürgerinnen und Bürger in Werder sollten die Möglichkeit bekommen, digital an Sitzungen teilzunehmen. Durch den Antrag der Verwaltung entsteht eine Ungleichbehandlung, dem wir mit einem Änderungsantrag entgegentreten wollen”, so der Fraktionsvorsitzende Elmar Schlenke.
Mit dem von der Bürgermeisterin verlesenen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Änderungsantrag der StadtMitGestalter, entstand zum ersten Mal ein Konsens zwischen beiden Fraktionen. “Folglich kann im Sinne der Bürgerbeteiligung und Teilhabe der Bevölkerung an den politischen Entscheidungen in Werder von einem Erfolg gesprochen werden”, so Fraktionsmitglied Elmar Schlenke.
Zu kritisieren bleibt das Verhalten der Bürgermeisterin, der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der CDU-Fraktion nach dem Abbruch der Sitzung.
Statt ihr Handeln zu hinterfragen, erfolgten unmittelbar nach der SVV falsche und denunzierende Äußerungen in der Presse, den sozialen Netzwerken und auf der Homepage der Stadt Werder gegenüber den Oppositionsparteien. “Damit hat die Bürgermeisterin nicht nur gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen, auch die Doppelfunktion von Frau Gottschalk als Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes und der SVV zeigt, wie schwer es ihr fällt, beide Ämter voneinander zu trennen. Wir erwarten zukünftig eine transparentere Kommunikation und eine professionelle Vorbereitung” so Elmar Schlenke.
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