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Für Bürgerbeteiligung in Werder

Die CDU muss auch in Werder Farbe bekennen

Nach den rassistischen Morden von Hanau, die in einer inzwischen langen Reihe fremdenfeindlicher Verbrechen stehen, ist die demokratische Öffentlichkeit alarmiert. Denn Politiker der AfD leisten diesen als Stichwortgeber und mit Hassreden sowie Rassismus Vorschub. Um so wichtiger, dass sich keine Politiker – auf welcher Ebene auch immer und in welcher Form auch immer – mit der AfD einlassen.

Man muss nicht nur an Thüringen denken und die Wahl eines FDP-Politikers mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD. Denn eine Zusammenarbeit und Entscheidungen durch gemeinsames Abstimmungsverhalten gibt es immer wieder, und dies auch in Werder. 

Allerdings sei vorab deutlich gemacht, dass es hier auch ganz anderes Verhalten gibt. So ist die CDU-Bürgermeisterin Saß seit zwei Jahren Schirmherrin der Aktionswoche Weltoffenes Werder. Und beim Gedenken an 75 Jahre Befreiung des KZ Auschwitz fand sie an den Stolpersteinen engagierte und klare Worte gegen Hass und Ausgrenzung. 

Jedoch hätte die CDU Werder zur Kommunalwahl gerne einen ehemaligen, gerade ausgetretenen AfD-Politiker auf ihre Liste zum Kreistag genommen; erst massive Proteste anderer Ortsverbände der CDU und aus dem Landesverband der CDU verhinderten das. 

Besonders kritisch ist das Verhalten der CDU unter den jetzigen Verhältnissen in der SVV: Mit der Kommunalwahl im Mai 2019 hat die CDU in Werder auch zusammen mit ihren engen Verbündeten FDP und der Wählergruppe aus Töplitz die Mehrheit in der SVV verloren. 12 Abgeordnete in der CDU-Fraktion (mit FDP und BBT) und die mit Stimmrecht versehene Bürgermeisterin stehen in der SVV den 17 Abgeordneten in der sogenannten Zählgemeinschaft aus 5 Fraktionen gegenüber. Dazu sitzen noch 3 Abgeordnete der AfD in der SVV. 

Bereits in der konstituierenden Sitzung der SVV erhielt der Kandidat der AfD bei der Wahl zu einem der Stellvertreter für den Vorsitz in der SVV 9 Stimmen – bei nur 3 Abgeordneten der AfD. Da die Wahl geheim durchgeführt wird, kann allerdings niemand sagen, woher genau die Stimmen für den Vertreter der AfD kamen. 

Bei nicht wenigen Abstimmungen in den folgenden Sitzungen stimmte die AfD mit der CDU – schon weil sie sachlich nahezu nichts beitragen kann. Daraus kann man der CDU keinen Vorwurf machen. Wenn die Zählgemeinschaft nicht geschlossen abstimmt, dann gilt das gleiche. Aber wenn jemand aus deren Reihen fehlt, nutzt die CDU gerne die Stimmen der AfD, um Anträge zu blockieren oder ihre durchzusetzen, auch mit der AfD. So gab es bei einer fehlenden Abgeordneten in der letzten Sitzung mehrfach 16:16-Abstimmungen und damit keine Zustimmung zum jeweiligen Antrag. 

Besonders kritisch wird es im März mit der Abstimmung zum Doppelhaushalt 2020/21. Den Haushaltsentwurf hat die Bürgermeisterin aufgestellt und eingebracht. Er ist also kein Antrag der CDU, sondern der Stadtverwaltung. Bisher war das unspektakulär, weil die CDU eine große Mehrheit hatte und der Bürgermeisterin nach außen natürlich folgte. Jetzt aber hat die Bürgermeisterin keine automatische Mehrheit. Eigentlich wäre es an der Zeit, mit der Zählgemeinschaft zu reden und zu klären, wie man zu einer breiten Mehrheit für den Haushalt kommen kann, die nicht auf die Stimmen der AFD angewiesen ist. 

Dazu aber müsste man der sogenannten Zählgemeinschaft in einigen wenigen Punkten entgegenkommen, damit der Haushalt nicht auf die Stimmen der AfD angewiesen bleibt: So wäre eine Forderung, Eltern nicht weiter durch Essensgelderhöhungen in der Kita zu belasten. Eine weitere, die Verwaltungsspitze dadurch zu entlasten, in dem man eine weitere Beigeordnetenstelle einrichtet. Zusätzlich sollte man mehr Geld für Kultur, Jugendarbeit und eine nachhaltige Mobilitätspolitik einsetzen. 

In jedem Fall darf es nicht soweit kommen, dass die Stadt  von der AfD mitregiert wird. Deshalb sollten die Demokraten genau schauen, wo sich Konfrontation lohnt und wo man nach einer breiteren politischen Basis suchen muss.

Wir setzen uns für eine offene und tolerante Gesellschaft ein und wenden uns gegen jede Form von Ausgrenzung aufgrund von Geschlecht, Alter, sozialem Stand, Bildungsgrad, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung und körperlicher oder psychischer Verfassung.

Satzung StadtMitGestalter e.V.

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