Anfrage zur Teilnahme an Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung per Audio oder Video (vgl. § 5 (2) der Notlagenverordnung)
Anfrage
Sehr geehrte Frau Saß,
gestern wurden durch die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin die neuen Corona-Auflagen beschlossen. Wir bitten um Mitteilung, was das für die Sitzungen der Gremien bedeutet.
Werden die Sitzungen wie geplant stattfinden? Ich weise darauf hin, dass die Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung, welche bis zum 30.06.2021 in Kraft ist, hier verschiedene Varianten ermöglicht.
Ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass einschränkende Maßnahmen- in welcher Form auch immer- abzusehen waren, darauf vorbereitet sind und die politische Arbeit weitgehend ungehindert fortgesetzt werden kann.
Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich persönlich einen Antrag gem. § 5 (2) der Notlagenverordnung beim Vorsitzenden stellen werde, sollten die Sitzungen als Präsenzsitzungen stattfinden.
“§ 5 (2)Der Vorsitzende kann in Ausnahmefällen zulassen, dass einzelne Sitzungsteilnehmer auf begründeten Antrag hin per Video oder Audio an der Sitzung teilnehmen. Die §§ 6 und 7 sind entsprechend anzuwenden.”
Da die Sitzungswoche bald beginnt und im Vorfeld die entsprechenden Fraktionssitzungen stattfinden werden bitte ich darum, die Anfrage zeitnah vor allem vor Ablauf der 4 Wochenfrist bis spätestens zum 03.11.2020 zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Schlenke
Fraktionsvorsitzender
SMG/ Ingo Krüger
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