
In einem unserer letzten Berichte wiesen wir darauf hin, dass der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2016 unvollständig ist und vermutlich nachträglich überarbeitet wurde, die Bürgermeisterin also fahrlässig entlastet wurde. Bei den offenen Punkten geht es zum Beispiel um massive Verstöße gegen die Vergabeordnung und um 5,9 Millionen EUR, die 2016 im Rahmen der Einigung zur Therme an die Kristall-Bäder AG gezahlt wurden.
Seitdem hat sich der Verdacht erhärtet. Frau Saß handelt danach nicht verfassungskonform, behindert massiv die Arbeit von Stadtverordneten und alles weist darauf hin, dass sie etwas zu verbergen hat. Es stellt sich lediglich die Frage, um welche mehr oder weniger schwerwiegenden Vergehen es sich dabei handelt.
Um den Sachverhalt näher zu untersuchen, beantragte Elmar Schlenke, Vorsitzender der Fraktion StadtMitGestalter/Ingo Krüger, am 18.03.2021 Akteneinsicht in den Verwaltungsvorgang zum Jahresabschluss 2016.
Diese wurde ihm nach ewigem Hin- und Her endlich am 06.05.2021 gewährt und die Unterlagen wurden von der Kämmerin ordnungsgemäß zusammengestellt und am 20.05.2021 im Sitzungssaal des alten Rathauses zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Da der Vorgang doch sehr umfangreich ist, nahm Elmar Schlenke im Sitzungssaal Einblick. Sehr schnell stellten sie fest, dass die wichtigsten Dokumente fehlten. Nämlich der von der ehemaligen Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes erstellte Prüfbericht zum Jahresabschluss 2016, interne Mitteilungen, die Änderungshistorie, die Unterlagen zur Therme etc..
In einer Email wurde die Bürgermeisterin auf die fehlenden Unterlagen hingewiesen und es wurde um die Benennung eines neuen Termins für die Einsichtnahme gebeten.
Die Antwort der Bürgermeisterin Saß war nicht sehr überraschend. Ihre Begründung bezeugt eine generelle Haltung gegenüber einer transparenten Handlungsweise und Arbeit als Hauptverwaltungsbeamte. Ihrer Meinung nach sind verwaltungsinterne Dokumente auch nur für die Augen der Verwaltung- ergo nicht für Stadtverordnete bestimmt. Mit ihrer Aussage: “…..der wie üblich in meinem Haus …..” verdeutlicht sie ihr Selbstverständnis das Rathaus samt Zepter und Krone sei im Besitz einer Frau Saß, die als Bürgermeisterin die Macht innehat.
Diese Meinung steht im absoluten Widerspruch zur Kommunalverfassung und hat ganz sicher nichts in einem demokratischen System zu suchen.
Im Kommentar zur Verfassung heißt es:
“Die Vertretung (Stadtverordnete) ist Teil der Verwaltung der Gemeinde… Die Gewährung der gesetzlich garantierten Akteneinsicht und die Mitteilung des Akteninhalts bleiben somit verwaltungsinterne Vorgänge. ….Die verwaltungsinterne Weitergabe von vertraulichen Informationen an Gemeindevertreter wird durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ermöglicht.”
Elmar Schlenke zum Vorgang:”Ich habe ihr meinen Standpunkt selbstverständlich mitgeteilt und erneut auf die Einsicht gedrängt.” Mit dem Thema befassen sich bislang auch die Kommunalaufsicht, der Petitionsausschuss des Landes und die Landesdatenschutzbeauftragte.
“Unser letztes Mittel ist nun eine Klage beim Verwaltungsgericht. Die Angelegenheit belegt aber ein weiteres Mal, dass Frau Saß als Bürgermeisterin für Werder nicht an der richtigen Position ist” so Schlenke.
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